Das chinesische Schriftzeichen 防己 verzweigt sich zu zwei botanischen Namen: Stephania tetrandra – gemeint, und Aristolochia fangchi – geliefert. Brüssel 1990 bis 1992.

TCM-Kräuter und Nebenwirkungen: was wirklich passiert ist

防己 Stephania tetrandra gemeint Aristolochia fangchi geliefert Zwei Pflanzen. Ein Name. Brüssel, 1990–1992 DR. COMOI · WISSEN

Wer als Anbieter über die Risiken der eigenen Produktkategorie schreibt, hat ein Motivproblem. Deshalb steht hier zuerst der schlimmste dokumentierte Fall — mit Zahlen, mit Quelle — und erst danach das, was daraus folgt. Wer nach zwei Absätzen den Eindruck hat, das hier sei Beruhigung, soll aufhören zu lesen.

In einem Satz

Die schwersten dokumentierten Schäden durch chinesische Kräuter in Europa gingen nicht auf eine giftige Pflanze zurück, sondern auf eine verwechselte — zwei botanisch verschiedene Arten teilen sich denselben chinesischen Namen. Das Risiko liegt damit nicht in der Tradition, sondern in Botanik, Beschaffung und Prüfung.

Aus dem Notizbuch von Dr. WeiLesezeit ca. 12 Minuten

1. Brüssel, 1990 bis 1992

Anfang 1990 nahm eine Brüsseler Schlankheitsklinik eine neue Kur ins Programm. Sie enthielt unter anderem ein pulverisiertes Pflanzenextrakt, deklariert als Stephania tetrandra. Bis Ende 1992 wurde das Programm zurückgezogen. In dieser Zeit hatten etwa 1.500 bis 2.000 Patientinnen daran teilgenommen.

~100entwickelten eine fortschreitende Nierenschädigung — rund 5 % der Exponierten.
39dieser Patientinnen wurden später untersucht: 31 nach Nierentransplantation, 8 unter Dialyse. Bei allen wurden Nieren und Harnleiter beidseitig entfernt.
18von diesen 39 hatten ein Urothelkarzinom. Prävalenz 46 %.

Die Untersuchung erschien im Jahr 2000 im New England Journal of Medicine. Sie ist bis heute der am besten dokumentierte Fall von Schäden durch pflanzliche Zubereitungen in Europa.

Und der Befund, der am meisten über die Ursache verrät: Von zwölf chemisch untersuchten Chargen enthielten zehn ausschließlich Aristolochiasäuren, eine beide Substanzen — und nur eine einzige enthielt den erwarteten Wirkstoff Tetrandrin.

Es war also kein Ausrutscher in einer Charge. Die Lieferkette war fast vollständig falsch.

2. Zwei Pflanzen, ein Name

Wie kann so etwas passieren? Die Antwort ist bemerkenswert unspektakulär, und sie ist der Kern dieses ganzen Themas.

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Han Fang Ji · 漢防己Stephania tetrandra — die gemeinte Pflanze.
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Guang Fang Ji · 廣防己Aristolochia fangchi — die gelieferte. Enthält Aristolochiasäuren, nierenschädigend und krebserzeugend.

Beide heißen im Kern „Fang Ji". Der unterscheidende Teil ist eine Herkunftsangabe, die im Handel wegfällt, sobald jemand nur „防己" schreibt oder bestellt.

Es ist nicht der einzige Fall dieser Art. Dasselbe Muster gibt es bei Mu Tong (木通): gemeint ist meist Akebia — unter demselben Handelsnamen wurde jahrzehntelang auch Aristolochia manshuriensis geliefert. Wieder dieselbe Pflanzenfamilie, wieder dieselbe Substanz, wieder ein geteilter Name.

Heißt das, chinesische Kräuter sind gefährlich?

Es heißt etwas Präziseres, und die Präzision ist hier alles.

Der Schaden entstand nicht dadurch, dass jemand eine chinesische Pflanze verwendet hat. Er entstand dadurch, dass niemand geprüft hat, welche Pflanze tatsächlich im Sack war.

Ein europäisches Gegenstück wäre, Bärlauch mit Maiglöckchen zu verwechseln — was in Deutschland jedes Frühjahr passiert und tödlich enden kann. Niemand schließt daraus, Kräutersammeln sei prinzipiell unverantwortlich. Man schließt daraus, dass die Bestimmung stimmen muss.

Bei importierten Arzneidrogen ist genau das schwerer — und genau deshalb ist es die entscheidende Frage an jeden Anbieter.

3. Die vier realen Risiken

Wer die Literatur durchgeht, findet die dokumentierten Probleme fast vollständig in vier Gruppen. Keine davon ist „die Pflanze wirkt gefährlich".

1
VerwechslungDer Brüsseler Fall. Zwei Arten, ein Handelsname. Gegenmittel: botanische Identitätsprüfung, lateinischer Name statt Handelsname.
2
VerunreinigungSchwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen) aus belasteten Böden; Pestizidrückstände; in Einzelfällen Beimischung nicht deklarierter Arzneistoffe. Gegenmittel: Chargenanalytik, und zwar als Bericht, nicht als Behauptung.
3
Fehlende VerarbeitungEinige Drogen sind roh giftig und werden traditionell aufbereitet — Paozhi. Der bekannteste Fall ist Fuzi (Aconitum, Eisenhut), der unverarbeitet lebensgefährlich ist. Auch Banxia gehört dazu. Gegenmittel: Diese Drogen gehören nicht in Selbstmedikation, Punkt.
4
WechselwirkungenDokumentiert unter anderem für Danshen zusammen mit gerinnungshemmenden Medikamenten und für Ginseng bei gleichzeitiger Einnahme von Gerinnungshemmern oder Antidiabetika. Gegenmittel: Wer Medikamente nimmt, sagt es der Ärztin — auch bei „nur pflanzlich".

Der letzte Punkt wird am häufigsten unterschätzt. „Pflanzlich" wird im Gespräch mit Ärztinnen und Apothekern oft nicht erwähnt, weil es nicht als Medikament gilt. Sagen Sie es trotzdem — immer, und ungefragt. Das ist der einzige Rat in diesem Text, der ohne jede Einschränkung gilt.

4. Was davon für Nahrungsergänzungsmittel gilt

Hier ist eine Unterscheidung nötig, die selten gemacht wird — und sie ist zugunsten der Verbraucherin.

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist in der EU rechtlich ein Lebensmittel, kein Arzneimittel. Der Kreis der Pflanzen, die darin überhaupt vorkommen dürfen, ist erheblich enger als das, was in einer individuellen Rezeptur einer TCM-Praxis stehen kann.

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AristolochiaIn der EU nicht verkehrsfähig. Kann in einem legalen Nahrungsergänzungsmittel nicht enthalten sein.
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Fuzi / Aconitum, Banxia rohKeine Lebensmittelzutaten. Gehören in fachliche Hände oder gar nicht.
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Was bleibtEin deutlich kleinerer, besser dokumentierter Kreis — bei dem die relevanten Risiken vor allem Verunreinigung und Wechselwirkung sind, nicht Verwechslung mit Giftpflanzen.

Das ist keine Entwarnung, sondern eine Verschiebung: Bei einem legalen NEM ist die Frage nicht „ist die Pflanze giftig", sondern „ist in der Dose wirklich drin, was draufsteht, und wie sauber ist es".

Warum für die meisten chinesischen Pflanzen in der EU überhaupt keine Wirkaussage erlaubt ist — und was das mit Fristen zu tun hat: Ginseng hat eine EU-Monographie, Danggui nicht · Und warum „natürlich" nichts über Verträglichkeit sagt: Honig und Litschi

5. Fünf Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen können

Das Folgende ist der praktische Teil. Es sind fünf Fragen, auf die ein Anbieter ohne Nachdenken antworten können sollte. Wer bei einer davon ausweicht, hat sie beantwortet.

1
Wie lautet der botanische Name?Nicht „Danggui" — sondern Angelica sinensis. Der lateinische Name ist eindeutig, der Handelsname nicht. Genau an dieser Stelle ist der Brüsseler Fall entstanden.
2
Woher stammt die Droge — konkret?Nicht „aus China". Welche Provinz, welcher Anbaubereich. Wer die Herkunft nicht benennen kann, kann sie auch nicht kontrollieren.
3
Gibt es eine Schwermetallanalyse?Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen — pro Charge, als Bericht. „Wir achten auf Qualität" ist keine Antwort auf diese Frage.
4
Wird auf Pestizidrückstände geprüft?Ebenfalls pro Charge. Bei Wurzeldrogen besonders relevant, weil die Wurzel im Boden steht.
5
Ist die Charge rückverfolgbar?Steht auf der Dose eine Nummer, zu der es Unterlagen gibt? Ohne Rückverfolgbarkeit sind die Punkte 1 bis 4 unüberprüfbar.

Diese fünf Fragen sind keine hohe Hürde. Sie sind das Minimum. Und sie kosten Sie eine E-Mail.

Transparenzhinweis — unsere eigenen Antworten. Dieser Beitrag erscheint auf der Website von DR. COMOI. Wir stellen Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzen der chinesischen Materia Medica her. Es wäre unredlich, diese fünf Fragen zu stellen und die eigenen Antworten schuldig zu bleiben:

① Wir führen für jede eingesetzte Pflanze den botanischen Namen. ② Die Herkunft ist bis zum Anbaugebiet benannt — die Hintergründe dazu stehen in unseren Herkunftsbeiträgen. ③ Es liegen Schwermetallanalysen vor. ④ Es wird auf Pestizidrückstände geprüft. ⑤ Jede Charge ist über eine Chargennummer rückverfolgbar.

Was wir nicht behaupten: dass unsere Produkte wirken. Für die genannten Pflanzen bestehen in der EU keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise und dienen nicht der Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten.

Wie wir über Herkunft schreiben, wenn niemand zuschaut: Danggui aus Minxian · Baizhu — die verlorene Krone von Yuqian (hier schreiben wir, dass es das Spitzen-Terroir heute praktisch nicht mehr gibt) · Huangqi

6. Häufige Fragen

Haben TCM-Kräuter Nebenwirkungen?

Ja, und die schwersten dokumentierten Fälle in Europa gingen nicht auf eine giftige Pflanze zurück, sondern auf eine verwechselte. In Brüssel wurde zwischen 1990 und 1992 in einer Schlankheitskur Aristolochia fangchi statt der deklarierten Stephania tetrandra verarbeitet; etwa hundert Patientinnen entwickelten eine fortschreitende Nierenschädigung. Die realen Risikogruppen sind Verwechslung, Verunreinigung, fehlende Aufbereitung giftiger Drogen und Wechselwirkungen mit Medikamenten.

Was ist Aristolochiasäure und warum ist sie verboten?

Aristolochiasäuren kommen in Pflanzen der Gattung Aristolochia (Pfeifenblumen) vor. Sie sind nierenschädigend und krebserzeugend; die Internationale Agentur für Krebsforschung hat Aristolochia-haltige pflanzliche Zubereitungen als krebserzeugend für den Menschen eingestuft. In der EU sind sie nicht verkehrsfähig und können in einem legalen Nahrungsergänzungsmittel nicht enthalten sein.

Wie konnte es zu der Verwechslung in Brüssel kommen?

Zwei botanisch verschiedene Pflanzen teilen sich im Chinesischen im Kern denselben Namen: Han Fang Ji (漢防己, Stephania tetrandra) und Guang Fang Ji (廣防己, Aristolochia fangchi). Der unterscheidende Teil ist eine Herkunftsangabe, die im Handel wegfällt, sobald nur „Fang Ji" bestellt wird. Von zwölf chemisch untersuchten Chargen enthielten zehn ausschließlich Aristolochiasäuren und nur eine den erwarteten Wirkstoff — es war also kein Einzelfehler, sondern eine durchgehend falsche Lieferkette.

Sind chinesische Kräuter in Nahrungsergänzungsmitteln sicherer als in Rezepturen?

Sie unterliegen anderen Regeln. Ein Nahrungsergänzungsmittel ist in der EU rechtlich ein Lebensmittel; der Kreis zulässiger Pflanzen ist deutlich enger als in einer individuellen Rezeptur. Aristolochia, Aconitum (Fuzi) und rohes Banxia können darin nicht legal vorkommen. Die relevanten Risiken verschieben sich damit von „giftige Pflanze" zu „Verunreinigung und Wechselwirkung" — das ist keine Entwarnung, sondern eine andere Frage.

Welche Wechselwirkungen sind bei chinesischen Kräutern dokumentiert?

Dokumentiert sind unter anderem Wechselwirkungen von Danshen mit gerinnungshemmenden Medikamenten sowie von Ginseng mit Gerinnungshemmern und Antidiabetika. Grundsätzlich gilt: Wer Medikamente einnimmt, sollte pflanzliche Präparate immer und ungefragt gegenüber Ärztin oder Apotheker erwähnen — auch dann, wenn sie nicht als Medikament gelten.

Was bedeutet Paozhi und warum ist es wichtig?

Paozhi bezeichnet die traditionelle Aufbereitung von Arzneidrogen — dämpfen, rösten, in Essig oder Wein behandeln. Bei einigen Drogen ist sie nicht Verfeinerung, sondern Voraussetzung: Fuzi (Aconitum, Eisenhut) ist unverarbeitet lebensgefährlich, auch rohes Banxia ist giftig. Solche Drogen gehören nicht in die Selbstmedikation und nicht in ein Lebensmittel.

Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?

An fünf Antworten, die ohne Zögern kommen sollten: der botanische Name jeder Pflanze (nicht nur der Handelsname), die konkrete Herkunft bis zum Anbaugebiet, eine Schwermetallanalyse pro Charge, eine Prüfung auf Pestizidrückstände, und eine rückverfolgbare Chargennummer. „Wir achten auf Qualität" ist keine Antwort auf Frage drei. Wer bei einer der fünf ausweicht, hat sie damit beantwortet.

Kann ich chinesische Kräuter einfach selbst bestellen und einnehmen?

Von unkontrollierten Bezugsquellen ist abzuraten — genau dort greifen die vier beschriebenen Risiken am stärksten, und die Identität der Droge ist nicht überprüfbar. Individuelle Rezepturen gehören in die Hände einer qualifizierten Behandlerin, die auch Ihre Medikamente kennt. Für ein legales Nahrungsergänzungsmittel gelten engere Regeln, aber auch dort gilt: Bei Vorerkrankungen, in Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei gleichzeitiger Medikamenteneinnahme vorher ärztlich abklären.

Quellen

  1. Nortier, J. L. et al.: Urothelial Carcinoma Associated with the Use of a Chinese Herb (Aristolochia fangchi). New England Journal of Medicine, 2000. NEJM
  2. IARC Monographs: Aristolochia species and aristolochic acids, in: Some Traditional Herbal Medicines, Some Mycotoxins, Naphthalene and Styrene. IARC / NCBI Bookshelf

Über diese Notiz. Aus dem Arbeitsbuch von Dr. Wei, für die Veröffentlichung gekürzt und redigiert.

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Er ist keine Anleitung zur Selbstbehandlung. Für die genannten Pflanzen bestehen in der EU keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Bei Vorerkrankungen, in Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten klären Sie die Anwendung pflanzlicher Präparate bitte vorher ärztlich ab.

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